11.08.2011

Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% auf Gehhilfe-Rollatoren

Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% auf Gehhilfe-Rollatoren

Nach einem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 11. August 2011
unterliegt die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von
Gehhilfe-Rollatoren gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 52 Buchst. b der Anlage 2
zum UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.“

Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen,
welches wir Ihnen rechts auf dieser Seite zum Download bereit gestellt haben.

Etac wird diesem Schreiben ab Montag den 15. August Folge leisten und den
ermäßigten Steuersatz auf Umsätze mit Rollatoren anwenden.

Rückabwicklungen (Retouren) die bis einschließlich Freitag, den 11. August berechnet
wurden, werden mit dem alten Steuersatz bearbeitet.